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zu § 104 GewO (Hanusch)

Hanusch11. LfgMärz 2004

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Drogisten

1.1. Vorbehaltsbereich

1
Eine Gewerbeberechtigung für das Drogistengewerbe (§ 94 Z 14) ist erforderlich, um den Kleinhandel mit bestimmten Waren auszuüben, und zwar:

mit Giften,

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