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GewO: Kommentar, Hanusch
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§ 63 GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Namensführung, Betriebsbezeichnung
1.1. Natürliche Personen
1.1.1. Das Prinzip
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) § 63 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Nach der GewO sind alle Gewerbetreibenden, die natürliche Personen sind,
prinzipiell
dazu verpflichtet, ihren Namen zu verwenden, außer es bestehen Ausnahmen (s 1.1.8.1.).
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§ 63 GewO