Kommentare
GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 89 GewO - Kommentierung
Hanusch
30. Lfg
Februar 2021
1. Weitere Entziehungsgründe
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (30. Lfg 2021) zu § 89 GewO - Kommentierung Rz 1
1
Die Behörde ist verpflichtet, die Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn
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§ 89 .