vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 84o GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Übergangsbestimmungen für bestehende Betriebe

1.1. Allgemeines

1
Inhaber bestehender Betriebe sind verpflichtet, der Behörde die Angaben gemäß

§ 84d Abs 1 Z 1,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte