Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) zu § 84m GewO - Kommentierung Rz 11
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung nähere Bestimmungen über