Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) zu § 84i GewO - Kommentierung Rz 11
Zwischen benachbarten Betrieben, bei denen auf Grund ihres Standortes und ihrer Nähe zueinander sowie ihrer gefährlichen Stoffeeine erhöhtes Risiko schwerer Unfälle besteht oder