Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) zu § 84g GewO - Kommentierung Rz 11
Der BA-Inhaber ist verpflichtet, das Sicherheitskonzept oder den Sicherheitsbericht zu überprüfen und zu aktualisieren,wenn neue Sachverhalte oder neue sicherheitstechnische Erkenntnisse dies erfordern,