Inhaltsübersicht
Der BA-Inhaber der oberen Klasse muss einen Sicherheitsbericht nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 84m erstellen, in dem dargelegt wird, dass:
ein Sicherheitskonzept umgesetzt wurde und ein Sicherheitsmanagementsystem zu seiner Anwendung vorhanden ist (§ 84f Abs 1 Z 1),