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zu § 84e GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch22. LfgJänner 2016

Inhaltsübersicht

1. Sicherheitskonzept

1.1. Allgemeines

1
Der BA-Inhaber ist verpflichtet, nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 84m ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle (Sicherheitskonzept)

auszuarbeiten,

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