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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 84e GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Sicherheitskonzept
1.1. Allgemeines
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) zu § 84e GewO - Kommentierung Rz 1
1
Der BA-Inhaber ist verpflichtet, nach Maßgabe einer Verordnung gemäß § 84m ein Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle (Sicherheitskonzept)
auszuarbeiten,
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§ 84e GewO