Inhaltsübersicht
Aus Anlass einer Betriebsübernahme kann der übernehmende BA-Inhaber beantragen, dass ihm eine
Zusammenstellung der die Genehmigung der Betriebsanlage nach der GewO betreffenden
Bescheide übermittelt wird (§ 79 Abs 1 erster Satz). Auf sein Verlangen sind ihm auf seine Kosten Kopien oder Ausdrucke der darin angeführten Genehmigungsbescheide einschließlich deren Bestandteile nach § 359 Abs 2 zu übermitteln (§ 79 Abs 1 zweiter Satz).