Kommentierung
Inhaltsübersicht
1. Genehmigung der Betriebsanlage
1.1. Recht auf Genehmigung
Der Antragsteller hat ein subjektives Recht auf Genehmigung der BA, wenn die Schutzinteressen des § 74 Abs 2 (mit oder ohne Auflagen) gewahrt sind1).Die Nachbarn mit Parteistellung gemäß § 356 Abs 3 haben ein subjektives Recht auf Versagung der Genehmigung, wenn ihre Interessen nach § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 und 5 nicht anders zu schützen sind.