Kommentierung
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Es ist verboten, die Möglichkeit einer Wertminderung als Gefährdung des Eigentums anzusehen (§ 75 Abs 1). Im LRG-K fehlt dieses Verbot. Dieses Verbot gilt daher auch nicht, wenn gemäß § 6 LRG-K im gewerblichen GenV § 4 Abs 7 Z 2a LRG-K zur Anwendung kommt.