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zu § 15 GewO (Hanusch)

Hanusch10. LfgMärz 2003

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Ausübungsverbot

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Eine gewerbliche Tätigkeit muss sich immer im Rahmen der Gesetze bewegen. Zwar sind Gesetze und somit auch Bestimmungen der GewO, die die Gewerbefreiheit in unzulässiger Weise einschränken, verfassungswidrig und können angefochten werden. Im Übrigen kann sich jedoch niemand auf die Gewerbefreiheit berufen und Gesetze missachten.

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