Mit der vorliegenden 34. Lieferung wird das Loseblattwerk „Kommentar zur Gewerbeordnung“ im Gesetzestext und den Kommentierungen auf den neuesten Stand gebracht Die Gewerbeordnung zählt zu den am häufigsten novellierten Gesetzen. Die Änderungen durch BGBl I Nr 150/2024 wurden eingearbeitet. Damit wird klargestellt, dass die Behörde verpflichtet ist, Gewerbetreibende zu überwachen, und zwar mit dem Ziel jede Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter völkerrechtlichen Sanktionen zu verhindern.

