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I. Grundlagen

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

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1. Herkunft der Bestimmung. § 115 - ursprünglich Teil steuer- und gebührenrechtlicher Regeln - wurde in seiner jetzigen Gestalt mit der GmbH-Novelle 1980 eingeführt. In den Materialien dazu heißt es lediglich, die ihrerseits aus dem dAktG 1937 stammenden Bestimmungen des AktG über das Wesen des Konzerns würden zur Klarstellung übernommen (AB 1980 , 3). Vermutlich hängt dies damit zusammen, dass dieselbe Novelle konzernspezifische Rechtsfolgen vermehrt hat (dazu SZ 56/101). Die wohl wichtigste dieser Regelungen, nämlich § 23 Abs 1 Z 1-3 ist inzwischen allerdings wieder weggefallen.

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