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zu § 103 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

(aufgehoben)

Die Bestimmung sah vor, dass konzessionspflichtige GmbHs staatlicher Aufsicht unterworfen seien. Mit der Beseitigung der §§ 3 Abs 2 und 49 Abs 3, auf denen § 103 aufbaute, ist die Bestimmung überflüssig geworden (vgl AB 1980 , 1).

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