§ 62. (aufgehoben)
Nach dieser Bestimmung bedurfte eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Emission von Kreditpapieren war, einer Konzession. Mit Inkrafttreten des Wertpapier-Emissionsgesetzes BGBl Nr 65/1979 wurde die Vorschrift obsolet (EB III 10) und durch die GmbH-Novelle 1980 ersatzlos aufgehoben.