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zu § 62 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

§ 62. (aufgehoben)

Nach dieser Bestimmung bedurfte eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Emission von Kreditpapieren war, einer Konzession. Mit Inkrafttreten des Wertpapier-Emissionsgesetzes BGBl Nr 65/1979 wurde die Vorschrift obsolet (EB III 10) und durch die GmbH-Novelle 1980 ersatzlos aufgehoben.

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