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zu § 5 KapBG

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

§ 4. (…)

§ 5.

(1) Das Verhältnis der mit den Anteilen verbundenen Rechte zueinander wird durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht berührt. Die Bestimmungen (…) (des Gesellschaftsvertrages) sind entsprechend anzupassen.

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