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zu § 14 GmbHG (Koppensteiner/Rüffler)

Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007

(aufgehoben)

Diese Bestimmungen enthielten Sondervorschriften für Eisenbahn- und Seeschifffahrtsgesellschaften. Mit der GmbH-Novelle 1980 wurden sie ersatzlos aufgehoben: Die Regelung sei veraltet und praktisch bedeutungslos (EB III 6).

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