(aufgehoben)
Diese Bestimmungen enthielten Sondervorschriften für Eisenbahn- und Seeschifffahrtsgesellschaften. Mit der GmbH-Novelle 1980 wurden sie ersatzlos aufgehoben: Die Regelung sei veraltet und praktisch bedeutungslos (EB III 6).
(aufgehoben)
Diese Bestimmungen enthielten Sondervorschriften für Eisenbahn- und Seeschifffahrtsgesellschaften. Mit der GmbH-Novelle 1980 wurden sie ersatzlos aufgehoben: Die Regelung sei veraltet und praktisch bedeutungslos (EB III 6).