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Zu § 24 UmgrStG (Mühlehner)

Mühlehner1. AuflNovember 1999

I. Zusammenschlussstichtag

1
Verweis auf Art III: § 24 Abs 1 verweist hinsichtlich des Zusammenschlussstichtages, der Behandlung des Übertragenden und der zum Zwecke der Darstellung des Vermögens zu erstellenden Zusammenschlussbilanz auf die Bestimmungen der §§ 13 bis 15 sowie 16 Abs 1 und 5.

2
Damit gelten im Einzelnen für Zusammenschlüsse folgende Regeln:

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