Übertragende Körperschaft
Vorbemerkung: Abgesehen von der Bezugnahme auf Umwandlungs- und nicht auf Verschmelzungsvorgänge entspricht § 8 der verschmelzungsrechtlichen Regelung des § 3. Auf die Kommentierung zu § 3 wird verwiesen. Im Folgenden ist nur auf die - wenigen - umwandlungsrechtlichen Besonderheiten einzugehen.