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zu § 8 UmgrStG (Hügel)

Hügel1. AuflNovember 1999

Übertragende Körperschaft

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Vorbemerkung: Abgesehen von der Bezugnahme auf Umwandlungs- und nicht auf Verschmelzungsvorgänge entspricht § 8 der verschmelzungsrechtlichen Regelung des § 3. Auf die Kommentierung zu § 3 wird verwiesen. Im Folgenden ist nur auf die - wenigen - umwandlungsrechtlichen Besonderheiten einzugehen.

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