Verschmelzung iSd § 1 Abs 1 : Während die §§ 2 bis 4 die steuerrechtlichen Folgen für die Einkommens- und Gewinnermittlung der übertragenden und übernehmenden Körperschaft regeln, befasst sich § 5 mit den Rechtsfolgen des
verschmelzungsbedingten Anteilstauschs. Auch hier ist der in § 1definierte Anwendungsbereich maßgeblich. § 5 gilt somit sowohl für die in § 1 Abs 1 Z 1 bis 3 genannten
Inlandsverschmelzungen als auch für die in § 1 Abs 1 Z 4 genannten
Auslandsverschmelzungen. Letzteres wurde durch das AbgÄG 1996 klargestellt. Dieses hat in § 1 Abs 1 Z 4 die Wortfolge „hinsichtlich inländischer Betriebsstätten und sonstiger Vermögensteile“ gestrichen (vgl bei § 1 Rz 69 ff).