vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 38 StGB (Birklbauer/Stiebellehner)

Birklbauer/Stiebellehner38. LfgJuni 2018

Anrechnung der Vorhaft

 

§ 38 (1) Die verwaltungsbehördliche und die gerichtliche Verwahrungshaft und die Untersuchungshaft sind auf Freiheitsstrafen und Geldstrafen anzurechnen, wenn der Täter die Haft

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte