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Verlautbarung Nr 48/2020

70. LfgMai 2020

Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet

Dachverband der Sozialversicherungsträger

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß § 455 Abs. 1 ASVG:

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