2. Unterabschnitt
Leistungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind
(§ 135 Abs. 1 Z 1 bis 4 ASVG)
§ 20 (1) Logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen sowie audiologische Untersuchungen können bei den Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen (eigenen Einrichtungen) der Kasse, die zur Durchführung dieser Behandlungen berechtigt sind, über Verordnung (Zuweisung) durch

