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2. Unterabschnitt Leistungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind (§ 135 Abs. 1 Z 1 bis 4 ASVG)

70. LfgMai 2020

2. Unterabschnitt
Leistungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind
(§ 135 Abs. 1 Z 1 bis 4 ASVG)

 

§ 20 (1) Logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen sowie audiologische Untersuchungen können bei den Vertragspartnern/Vertragspartnerinnen (eigenen Einrichtungen) der Kasse, die zur Durchführung dieser Behandlungen berechtigt sind, über Verordnung (Zuweisung) durch

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