vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 784 ASVG

77. LfgJänner 2024

§ 784 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2023 tritt mit 1. August 2023 in Kraft und ist auf Auswahlverfahren anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt eingeleitet wurden.

Fassung BGBl I 2023/81

Seite 1

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte