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§ 284c ASVG (Pongritz)

Pongritz69. LfgDezember 2019

§ 284c Für die Erhöhung der Knappschaftsalterspension bei Aufschub der Geltendmachung des Anspruches ist § 261c so anzuwenden, dass an die Stelle des Prozentsatzes von 91,76 der Prozentsatz von 99,79 tritt.

Fassung BGBl I 2003/145

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