vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 132c ASVG (Kmenta-Spalofsky)

Kmenta-Spalofsky70. LfgMai 2020

§ 132c (1) Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit sind insbesondere

humangenetische Vorsorgemaßnahmen insbesondere durch genetische Familienberatung, pränatale Diagnose und zytogenetische Untersuchungen;Impfung (aktive Immunisierung) gegen die Frühsommermeningoencephalitis;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte