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§ 98a ASVG (Petermichl/Weißenböck)

Petermichl/Weißenböck83. LfgApril 2026

§ 98a Die Exekutionsordnung regelt, inwieweit Leistungsansprüche nach diesem Bundesgesetz pfändbar sind.

Fassung BGBl 1991/628

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