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ASVG: Praxiskommentar, Poperl/Trauner/Weißenböck
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§ 74 ASVG
Poperl/Trauner/Weißenböck
79. Lfg
Jänner 2025
§ 74 (1)
Der Beitrag beläuft sich für den Kalendermonat
bei den nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a teilversicherten selbständig Erwerbstätigen auf 12,07 €;
bei den nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. e, g und j teilversicherten Personen auf 3,04 €.
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