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§ 31b ASVG (Mikus)

Mikus79. LfgJänner 2025

§ 31b (1) Der Dachverband ist zur Durchführung der in § 31a getroffenen Anordnungen ermächtigt,

eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu errichten,die Beteiligung von juristischen Personen an der von ihm errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zuzulassen,

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