Im Mai und im Juni 2025 setzte die neue Bundesregierung ihre ersten legistischen Initiativen auf sozialversicherungsrechtlichem Gebiet, und zwar im Rahmen dreier umfangreicher Regierungsvorlagen, die samt und sonders der Budgetkonsolidierung gewidmet sind:
Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II, BGBl. I Nr. 20/2025, enthält diesbezüglich vor allem folgende Maßnahmen:
