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6. Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion BGBl 1957/224

17. LfgJuli 2020

6. Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion BGBl 1957/224

 

Die Bestimmungen der Teile II und III des Zusatzprotokolls Nr. I zum Abkommen für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 16. April 1948 finden Anwendung auf die Union und auf die Vermögenswerte des Fonds einschließlich ihrer Erträgnisse, unbeschadet der Bestimmungen des lit. b und c 3dieses Artikels.

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