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C. Erlässe

17. LfgJuli 2020

Inhaltsübersicht

1. Das Organschaftsverhältnis im Umsatzsteuerrecht, § 2 Abs 2 Z 2 UStG 1959

(Erl d BMF 29. 6. 1960, 67.715–10/60, AÖF 167)

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 23. März 1960, Zl. 227/58, zu der Frage der Organschaft ausgeführt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Z. 2 Umsatzsteuergesetz wird die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person dem Willen eines Unternehmens derart untergeordnet ist, daß sie keinen eigenen Willen hat (Organgesellschaft). Dies ist gemäß § 17 Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz dann der Fall, wenn juristische Personen nach dem Gesamtbilde der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das andere Unternehmen eingegliedert sind.

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