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zu § 3 GrEStG (Arnold/Bodis)

Arnold/Bodis18. LfgNovember 2022

§ 3. (1) Von der Besteuerung sind ausgenommen:

der Erwerb eines Grundstückes, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert 1 100 € nicht übersteigt,

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