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B. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 – FOnV 2006) BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 52/2014

13. LfgSeptember 2014

B. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 – FOnV 2006) BGBl. II Nr. 97/2006 idF BGBl. II Nr. 52/2014

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