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Körperschaftsteuer: Kommentar, Lachmayer/Strimitzer/Vock
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§ 26c KStG (Vock)
Vock
35. Lfg
Dezember 2021
§ 8 Abs. 3 Z 3, § 11, § 12 und § 15 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2004 ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2005 anzuwenden.
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§ 26c KStG