vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 21 KStG (Modarressy/Schellmann/Blasina)

Blasina/Schellmann/Modarressy33. LfgMai 2020

3. TEIL
BESTEUERUNG BEI BESCHRÄNKTER STEUERPFLICHT

 

§ 21 (1) Bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 gilt folgendes:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte