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5. Sonderausgaben und Mantelkauf (Raab/Renner)

Raab/Renner32. LfgDezember 2019

5. Sonderausgaben und Mantelkauf

5.1. Tatbestände des EStG

§ 8 Abs 4 KStG 1988:

Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen:

Ausgaben im Sinne des § 18 Abs 1 Z 1 und 6 bis 9 des Einkommensteuergesetzes 1988.

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