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Ausbildungskostenrückersatz

81. LfgAugust 2025

 

Fachinformation des BMF (Anfragebeantwortung) vom 14. 5. 2025, veröffentlicht auf der BMF-Homepage (www.bmf.gv.at )

Anfrage der WKO Tirol vom 8. 4. 2025

Unsere Mitglieder, die im Bankenbereich tätig sind, haben folgende Anfrage: „Da wir als Bank nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden diese bei der Ausbildungskostenrückerstattung unter Umständen doppelt mit der USt belastet (Ausnahme Kursanbieter, welche von der Umsatzsteuer befreit sind). Ist diese Doppelbelastung im Sinne des Gesetzgebers?“

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