Vorsteuerabzug (Art 12)
1. Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen
Artikel 168 der MwSt-RL (Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug) (bisher Art 17 Abs 2 lit c der 6. EG-RL)Soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet werden, ist der Steuerpflichtige berechtigt, in dem Mitgliedstaat, in dem er diese Umsätze bewirkt, vom Betrag der von ihm geschuldeten Steuer folgende Beträge abzuziehen:

