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Art 11 UStG – Kommentierung (Mayr)

Mayr71. LfgDezember 2022

I. Unionsrechtliche Grundlagen

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Art 226 der MwSt-RL (Rechnungsangaben) (bisher Art 22 Abs 3 der 6. EG-RL) lautet auszugsweise:

Unbeschadet der in dieser Richtlinie festgelegten Sonderbestimmungen müssen gemäß den Artikeln 220 und 221 ausgestellte Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke nur die folgenden Angaben enthalten:

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