Die unionsrechtlichen Bestimmungen zum Verfahren über die Kleinunternehmerregelung finden sich in Art 284 bis 292d der MwSt-RL sowie insbesondere Art 37a und Art 37b ZVO. Weiters enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2007 Spezifikationen, um die automatisierte Bereitstellung von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.