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Anlage 2 (zu § 10 Abs 3 und § 24 ) (Epply)

Epply48. LfgJuli 2016

Fassung der Überschrift „Anlage 2 (zu § 10 Abs. 3 und § 24 UStG)“ aufgrund des StRefG 2015/2016, BGBl I 118/2015, in Kraft getreten mit 1. Jänner 2016 und erstmals anzuwenden auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31. Dezember 2015 ausgeführt werden bzw sich ereignen. Die bisherige „Anlage (zu § 10 Abs. 2 und § 24 UStG)“ zum UStG 1994 erhielt die Bezeichnung „Anlage 1 (zu § 10 Abs. 2 UStG)“, die in der bisherigen Anlage (idF vor StRefG 2015/2016) enthaltenen Positionen wurden großteils unverändert auf die Anlage 1 (10%) und die neu geschaffene Anlage 2 (13%) aufgeteilt

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