Schwab38. LfgOktober 2013
§ 24a Sonderregelung für Anlagegold
Vorsteuerabzug
§ 24a (1) Der Unternehmer ist abweichend von § 12 Abs. 3 berechtigt, für gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j steuerfreie Lieferungen folgende Vorsteuerbeträge abzuziehen: