I. Überblick
1. EU-Vorgabe
a) Steuererklärung
Rechtslage im zeitlichen Geltungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 ABl L 145 vom 13. 6. 1977 S 1 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (6. EG-RL)
Nach Art 22 Abs 4 lit a 6. EG-Richtlinie hat jeder Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraums, der von den einzelnen Mitgliedstaaten festzulegen ist, eine Steuererklärung abzugeben.
