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§ 19 Abs 2 bis 5 (Schwab)

Schwab58. LfgDezember 2018

I. EU-Vorgabe

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Bezüglich der unionsrechtlichen Grundlage für die Entstehung der Steuerschuld wird auf die ausführliche Darstellung in § 19 allg, Anm 1 bis 28/3 verwiesen.

II. Umsetzung in Deutschland

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§ 13 dUStG idF der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl I S. 386), zuletzt geändert durch Art 11 Abs 35 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl I S 2745) regelt die Entstehung der Steuer und lautet:

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