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§ 18a UStG – Kommentierung (Shepherd-Krammer)

Shepherd-Krammer74. LfgSeptember 2023

A. EU-Vorgabe

1. Rechtsgrundlage

CESOP Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister

1
Die Rechtsgrundlage für Art 243a bis 243d MwSt-RL (mit Wirkung vom 1. 1. 2024) befindet sich im neuen Abschnitt 2a „Allgemeine Pflichten von Zahlungsdienstleistern“ des Titels XI „Pflichten der steuerpflichtigen und bestimmter nichtsteuerpflichtiger Personen“, in Kapitel IV „Aufzeichnungen“ .

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