A. EU-Vorgabe
1. Rechtsgrundlage
CESOP Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister
Die Rechtsgrundlage für Art 243a bis 243d MwSt-RL (mit Wirkung vom 1. 1. 2024) befindet sich im neuen Abschnitt 2a „Allgemeine Pflichten von Zahlungsdienstleistern“ des Titels XI „Pflichten der steuerpflichtigen und bestimmter nichtsteuerpflichtiger Personen“, in Kapitel IV „Aufzeichnungen“ .
