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§ 18 UStG – Kommentierung (Kuder)

Kuder79. LfgNovember 2024

I. Überblick

1. EU-Vorgabe
a) Aufzeichnungspflichten

1
Gemäß Art 242 der RL 2006/112/EG (MwSt-RL) hat jeder Steuerpflichtige „Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen“.

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