Kuder in Ecker/Epply/Rößler/Schwab (Hrsg), Kommentar zur Mehrwertsteuer (79. Lfg 2024) § 18 UStG – Kommentierung Rz 11
Gemäß Art 242 der RL 2006/112/EG (MwSt-RL) hat jeder Steuerpflichtige „Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen“.