Schwimmbäder, Thermalbehandlung (§ 10 Abs 2 Z 6)
1. EU-Recht
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) ist unter Z 13 und 16 angeführt:Z 13: | Überlassung von Sportanlagen. |
Z 16: | Medizinische Versorgungsleistungen und zahnärztliche Leistungen sowie Thermalbehandlungen, soweit sie nicht nach Artikel 13 steuerbefreit sind. |

