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§ 10 Abs 2 Z 6 (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Caganek/Kolacny6. LfgNovember 2001

Schwimmbäder, Thermalbehandlung (§ 10 Abs 2 Z 6)

1. EU-Recht

1
Im Anhang H der 6. EG-RL (Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MWSt-Sätze angewandt werden können) ist unter Z 13 und 16 angeführt:

Z 13:

Überlassung von Sportanlagen.

Z 16:

Medizinische Versorgungsleistungen und zahnärztliche Leistungen sowie Thermalbehandlungen, soweit sie nicht nach Artikel 13 steuerbefreit sind.

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